Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung, gab es lange Zeit keine konkrete und einheitliche Orientierungshilfe.
Mit der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“ wurde ein einheitlicher Standard für die Arbeitgeber geschaffen. Diese gibt Informationen zu:
- Der benötigten Fachkunde des Ausbilders
- Inhalten
- Ausbildungsdauer, theoretisch und praktisch
- Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Brandschutzhelfern
- Wiederholungsintervalle bzw. Wiederholungsanlässe
- und weitere Informationen.
Unser Brandschutzbeauftragter aus Heidelberg übernimmt gerne die fachkundige Ausbildung im Rahmen einer Inhouse Schulung Ihrer künftigen Brandschutzhelfer.
- Brandschutzhelfer Ausbildung Heidelberg
- Walldorf
- Wiesloch
- Ludwigsburg
- Böblingen
- Backnang

