Ab der ersten beschäftigten Person. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wie viel Betreuungszeit dahintersteht, regelt die DGUV Vorschrift 2 nach Branche und Betriebsgröße.
Sicherheitstechnische Grundbetreuung
Wir übernehmen die bestellte Fachkraft in Ihrem Betrieb, dauerhaft und mit festem Ansprechpartner.

