Bereits seit Mitte der 90er ist im Arbeitsschutzgesetz als allgemeines Schutzziel formuliert, dass Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen haben, die Aufgaben bei der Evakuierung und Brandbekämpfung wahrnehmen sollen.
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Für die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung, gab es lange Zeit keine konkrete und einheitliche Orientierungshilfe.
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Mit der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbilding und Befähigung“ wurde ein einheitlicher Standard für die Arbeitgeber geschaffen. Diese gibt Informationen zu:
- Der benötigten Fachkunde des Ausbilders
- Inhalten
- Ausbildungsdauer - theoretisch und praktisch
- Bestimmung der erforderlichen Anzahl an Brandschutzhelfern
- Wiederholungsintervalle bzw. Wiederholungsanlässe
- und weitere Informationen.
Unser Brandschutzbeauftragter aus Heidelberg übernimmt gerne die fachkundige Ausbildung im Rahmen einer Inhouse Schulung Ihrer künftigen Brandschutzhelfer.
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