Die Forderung des Gesetzgebers an den Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, welche Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen besteht seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz.



Jedoch gab es wesentliche Unterschiede bei der Umsetzung dieser rechtlichen Forderung in den Unternehmen.


Seit dem Jahr 2014 gibt es eine einheitliche konkretisierende Information der Unfallversicherungsträger und zwar die „DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer und Befähigung“. In dieser wird u.a. Auskunft gegeben über....

  • Ausbildungsinhalte
  • Die notwendige Fachkunde des Ausbilders
  • Dauer des theoretischen und praktischen Teils der Ausbildung
  • Faktoren zur Bestimmung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen
  • Personenkreis, welcher ohne eine separate Ausbildung vom Unternehmer bestellt werden kann
  • Intervall bzw. Anlässe zur Wiederholung der Brandschutzhelferausbildung
  • und weitere Details.

Gerne übernehmen wir die fachkundige Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch unseren Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb und klären weitere Fragen auf.

Ausbildung und Schulung zum Brandschutzhelfer in: Heilbronn | Stuttgart | Heidelberg | Ludwigsburg | Backnang | Sinsheim | Mannheim | Öhringen | Künzelsau | Schwäbisch Hall | Crailsheim | Mosbach | Buchen | Würzburg | Heidenheim