Die Forderung des Gesetzgebers an den Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, welche Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung wahrnehmen besteht seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz.
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Jedoch gab es wesentliche Unterschiede bei der Umsetzung dieser rechtlichen Forderung in den Unternehmen.
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Seit dem Jahr 2014 gibt es eine einheitliche konkretisierende Information der Unfallversicherungsträger und zwar die „DGUV Information 205-023 Brandschutzhelfer und Befähigung“. In dieser wird u.a. Auskunft gegeben über....
- Ausbildungsinhalte
- Die notwendige Fachkunde des Ausbilders
- Dauer des theoretischen und praktischen Teils der Ausbildung
- Faktoren zur Bestimmung der notwendigen Anzahl an Brandschutzhelfern im Unternehmen
- Personenkreis, welcher ohne eine separate Ausbildung vom Unternehmer bestellt werden kann
- Intervall bzw. Anlässe zur Wiederholung der Brandschutzhelferausbildung
- und weitere Details.
Gerne übernehmen wir die fachkundige Ausbildung zum Brandschutzhelfer durch unseren Brandschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb und klären weitere Fragen auf.
Ausbildung und Schulung zum Brandschutzhelfer in: Heilbronn | Stuttgart | Heidelberg | Ludwigsburg | Backnang | Sinsheim | Mannheim | Öhringen | Künzelsau | Schwäbisch Hall | Crailsheim | Mosbach | Buchen | Würzburg | Heidenheim