Um Gesundheitsschäden bei der Wahrnehmung der Tätigkeit durch die Beschäftigten zu vermeiden, sind Beschäftigte über Gefährdungen/Restrisiken am Arbeitsplatz zu informieren.
![](https://www.cicekli.de/wp-content/uploads/2019/10/cicekli-trenner.png)
Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen sowie regelmäßig zu wiederholen.
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Unabhängig davon sind Unterweisungen auch anlassbedingt durchzuführen. Anlässe sind u.a. Unfälle, Berufskrankheiten, auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohem Gefährdungspotential etc.
Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Fragen:
- Reicht eine zentrale Unterweisung aus?
- Wie ist zu unterweisen (theoretisch/praktisch)?
- Welche Themen sind relevant?
- Welcher Personenkreis muss anwesend sein bei der Unterweisung?
- In welchen Intervallen ist zu unterweisen?
- Wie lange sollte eine Unterweisung dauern?
- Welche Formen/Hilfen sind zulässig?
- Was ist bei der Dokumentation der Unterweisungsnachweise zu beachten?