Um Gesundheitsschäden bei der Wahrnehmung der Tätigkeit durch die Beschäftigten zu vermeiden, sind Beschäftigte über Gefährdungen/Restrisiken am Arbeitsplatz zu informieren.



Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen sowie regelmäßig zu wiederholen.


Unabhängig davon sind Unterweisungen auch anlassbedingt durchzuführen. Anlässe sind u.a. Unfälle, Berufskrankheiten, auffällige sicherheitswidrige Verhaltensweisen, Aufgaben mit besonders hohem Gefährdungspotential etc.


Für den Arbeitgeber ergeben sich folgende Fragen:

  • Reicht eine zentrale Unterweisung aus?
  • Wie ist zu unterweisen (theoretisch/praktisch)?
  • Welche Themen sind relevant?
  • Welcher Personenkreis muss anwesend sein bei der Unterweisung?
  • In welchen Intervallen ist zu unterweisen?
  • Wie lange sollte eine Unterweisung dauern?
  • Welche Formen/Hilfen sind zulässig?
  • Was ist bei der Dokumentation der Unterweisungsnachweise zu beachten?