Die Gefährdungsbeurteilung
ist das zentrale Instrument des präventiven Arbeitsschutzverständnisses.



Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es arbeitsbedingten Belastungen und Unfällen präventiv vorzubeugen.


Deshalb ist die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig vom Arbeitgeber durchzuführen. Sollte der Arbeitgeber selbst nicht über ausreichende Kenntnisse verfügen, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Für den Arbeitgeber ergeben sich u.a. folgende Fragen:

  • Was sind Anlässe für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung?
  • Kann man Arbeitsplätze/Tätigkeiten zusammenfassen?
  • Welche Personen sind an einer Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen?
  • Welche spezifischen Gesetze und Verordnungen sind besonders zu beachten (z.B. Gefahrstoffverordnung)?
  • Was ist bei der Dokumentation zu beachten?
  • Was ist bei der Priorisierung der Maßnahmen zu beachten?
  • Sind Gefährdungsbeurteilungen zeitlich begrenzt?

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie gerne bei der fachkundigen Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Darüber hinaus bieten wir einen Workshop / Seminar zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit Praxisübungen für Führungskräfte in Ihrem Unternehmen an.

Vorsicht: Für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Mitbewerber verwenden gerne sogenannte „Allgemeine Gefährdungsbeurteilungen“ und der Kunde wiegt sich in Sicherheit. Diese „Oberflächenbetrachtungen“ alleine, sind nicht ausreichend um die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen.

Workshop / Schulung / Seminar zum Thema Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte in: Heilbronn | Neckarsulm | Ludwigsburg | Bietigheim-Bissingen | Backnang | Stuttgart | Sinsheim | Mannheim | Heidelberg | Öhringen | Künzelsau | Schwäbisch Hall | Crailsheim | Mosbach | Buchen | Würzburg | Heidenheim