Wenn Gefährdungen weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen hinreichend reduziert werden können, kommt die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz.



Diese werden in 3 Kategorien unterteilt.


Kategorie 1: Persönliche Schutzausrüstungen gegen kleinere Risiken/Verletzungen

Kategorie 2: Persönliche Schutzausrüstung gegen mittlere Gefährdungen.

Kategorie 3: Persönliche Schutzausrüstung gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden.

Je nach Kategorie sind auch hierbei einige Besonderheiten zu beachten wie:

  • Wie muss die Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt werden?
  • Was ist zu beachten, wenn die Persönliche Schutzausrüstung aus bestimmten Gründen nicht persönlich zugewiesen werden kann?
  • Welche Persönliche Schutzausrüstungen sind mit einer praktischen Übung zu unterweisen?
  • Wie erkennt man eine PSA der Kategorie 3
  • Für welche Persönlichen Schutzausrüstungen besteht eine sachkundige Prüfpflicht?

Der wichtigste Faktor für die Tragebereitschaft jedoch, ist die Akzeptanz der Beschäftigten gegenüber der PSA. Es besteht auch eine Anhörungspflicht der Beschäftigten. Um die Akzeptanz weitestgehend sicherzustellen, sollten vor dem Einsatz der PSA Trageversuche mit repräsentativen Gruppen von Beschäftigten durchgeführt werden.

Cicekli Arbeitssicherheit unterstützt Sie gerne bei der Entscheidungsfindung und Auswahl ihrer PSA im Rahmen der sicherheitstechnischen Beratung.